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BGH, 09.07.1964 - III ZR 26/63 |
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Rechtsmittel
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- BGH, 12.10.1960 - V ZR 65/59
Auszug aus BGH, 09.07.1964 - III ZR 26/63
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 12. Oktober 1960 V ZR 65/59 (NJW 1961, 120) ausgesprochen, bei einem zweiseitigen Erbvertrage zwischen Ehegatten, in dem für die Zeit nach dem Tode des längstlebenden Ehegatten die beiderseitigen Verwandten bedacht seien, habe jeder von beiden Ehegatten in der Regel nur Interesse daran, daß seinen eigenen Verwandten etwas (bindend) zugewendet werde, während er seinem Partner in der Bedenkung von dessen Verwandten freie Hand (auch für eine spätere Änderung) lassen werde, und demgemäß sei mangels anderweiter Anhaltspunkte in der Regel nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, daß in solchen Fällen zwar die Verfügungen zugunsten der Verwandten des anderen Gatten vertragsmäßig, die zugunsten der eigenen Verwandten jedoch nur einseitig getroffen seien. - RG, 21.03.1927 - IV 386/26
Erbvertrag
Auszug aus BGH, 09.07.1964 - III ZR 26/63
Wie schon das Reichsgericht (RGZ 116, 321) ausgesprochen hat, geht die geltende Rechtslage dahin: Eine Erbeinsetzung ist nicht schon deshalb, weil sie sich in einem Erbvertrag findet, als vertragsmäßige Verfügung anzusehen.